Gebührenordnung
Die Abrechnung der Tierärztlichen Leistungen
erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärzte, GOT,
vom 28. Juli 1999, unter Berücksichtigung der 1. Verordnung
zur Änderung der GOT vom 27. April 2005 sowie der
2. Verordnung zur Änderung der GOT vom 30. Juni 2008
(BGBL. IS. 1105 ff)
Die Gebührenordnung ist auf Wunsch einsehbar.
Die Tierärztlichen Leistungen und Medikamente werden nach
jedem Besuch abgerechnet. Sie können bei uns in bar oder
mit Ihrer EC/Maestro Karte zahlen.